Finanzverwaltung
Gfeller Remo
Finanzverwalter
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Wo und wann muss ich die Hundetaxe für meinen Hund bezahlen?
Da sämtliche Hunde gemäss eidgenössischem Tierseuchengesetz sowie Tierseuchenverordnung obligatorisch mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein müssen, verzichtet die Gemeinde Eggiwil darauf, eine gemeindeeigene Hundemarke abzugeben.
Gemäss kantonalem Hundegesetz und Art. 41, Absatz 3 des Gebührenreglements der Gemeinde Eggiwil ist für jeden gehaltenen Hund, der am Stichtag (1. August) über 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe zu entrichten.
Die Hundetaxe wird vom Gemeinderat jährlich festgesetzt.
Mit der Einführung von AMICUS sind die Gemeinden für die Bearbeitung der Personen- und Adressdaten zuständig. Entgegen der bisherigen Praxis können sich Hundehalter nicht mehr selber in der Datenbank erfassen oder ihre Daten verändern, sondern müssen dies via ihrer Wohngemeinde vornehmen lassen.
Personen, welche erstmalig einen Hund halten, müssen sich ebenfalls bei der Wohngemeinde melden. Sie werden als Hundehalter erfasst und erhalten eine Personen-ID.
Registrierte Hundehalter können ihren Hund beim Tierarzt chippen lassen. Der Tierarzt übernimmt die Registrierung des Tieres auf AMICUS.
Ebenfalls neu ist das Doppelmeldeprinzip: Bei einem Halterwechsel müssen beide Parteien den Wechsel mit einer "Weitergabe" und "Übernahme" aktiv bestätigen.
HundehalterInnen, welche einen Hund nicht mehr besitzen, werden gebeten, diesen sofort bei der
AMICUS-Datenbank abzumelden, damit keine Rechnungen mehr ausgestellt werden.
Massgebend für die Rechnungsstellung sind die Einträge in der AMICUS-Datenbank.