Bauverwaltung

Wittwer Christof

Bauverwalter

Telefon 034 491 93 90
christof.wittwer(at)eggiwil.ch

Arbeitstage Montag - Freitag
Anwesenheit im BüroMontag - Mittwoch
Homeoffice - telefonisch erreichbar - 034 491 93 90Donnerstag+Freitag

 

Baubewilligungsverfahren

Baubewilligungspflichtig sind alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen, die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen (Art. 1a BauG).

Am besten erkundigen Sie sich frühzeitig nach der Bewilligungspflicht und den einzureichenden Unterlagen. Sie ersparen sich und uns damit unnötigen Aufwand und ermöglichen durch eine vollständige und korrekte Baueingabe eine speditive Behandlung des Gesuches.

Gemeindeverwaltung Eggiwil
Bauverwaltung
Beisatzgasse 483a
3537 Eggiwil

Christof Wittwer 
Telefon 034 491 93 90
christof.wittwer(at)eggiwil.ch


eBau

Aufgrund von kantonalen Vorschriften (Art. 34a Baugesetz) sind Baugesuche seit dem 1. März 2022 elektronisch einzureichen und zu behandeln. Baugesuche in Papierform dürfen nicht mehr angenommen werden. Zuerst muss im Online-Portal «eBau» das Baugesuchsformular erstellt und zusammen mit den erforderlichen Plänen sowie weiteren Unterlagen als PDF hochgeladen werden. Dazu ist ein BE-Login erforderlich. Danach sind sämtliche Unterlagen auf Papier, unterzeichnet und vollständig im Doppel bei der Bauabteilung einzureichen. Das Baugesuch gilt erst als eingereicht, wenn die beiden vollständigen Papierdossiers bei der Bauabteilung eingegangen sind. Die Verantwortung für die richtige Dateneingabe im «eBau» liegt bei den Gesuchstellern, die Bauabteilung ist nicht in der Lage und verpflichtet, Daten für Gesuchsteller zu erfassen. Im Portal sind verschiedene Hilfsanleitung hinterlegt. Zudem können bei den Eingabefeldern über ⓘ weitere Informationen abgerufen werden.

Hier können Sie Ihr Baugesuch elektronisch erfassen eBau


eAuflage

Hier gelangen Sie mit Ihrem persönlichen BE-Login zur eAuflage:
Portal eBau-BE

Selbstverständlich liegen die Akten zu den gleichen Baugesuchen am Schalter der Gemeinde Eggiwil während den ordentlichen Büroöffnungszeiten physisch auf.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bauverwaltung oder über die kantonale Webseite.
 


  • Ausnahmegesuche für Abweichungen von der Baugesetzgebung (z.Bauen ausserhalb Bauzonen).
  • Zustimmungserklärung der Nachbarn, ev. mit Näherbaurecht (nur bei kleinen Baugesuchen ohne Ausnahmen)
  • Pläne
    Situationsplan Mst. 1:500 oder 1:1000 (Download) und Projektpläne

Mst. 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, ev. Umgebungsgestaltung), bezeichnet mit den notwendigen Farben!

  • Die wichtigsten Infos finden Sie in der Checkliste Baueingabe

Verschiedene Themen

Bauen ausserhalb der Bauzone - Fünf Filme erklären die wichtigsten Grundsätze
Bauen ausserhalb der Bauzone - Gestaltungsgrundsätze AGR
Kartenmaterial Geoportal - (Bauinventar, Gefahrenkarten, etc.)
Amtliche Vermessung

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