Versicherung
Diebstahl und Vandalismus
Es besteht kein Versicherungsschutz. Bei Vorfällen mit bekannter Täterschaft sind die Eltern für entstandene Schäden verantwortlich und haften dafür.
Unfall
Mit dem Krankenversicherungsgesetz vom 1.1.1996 ist die ganze Bevölkerung über die persönlichen Krankenkassen auch gegen Unfall versichert. Die Schulgemeinde hat daher keine Unfallversicherung mehr für die Kinder in der Schule. Unfälle müssen daher durch die Eltern der persönlichen Krankenkasse der Kinder gemeldet werden.
Haftung bei Kindertransporten mit Privatfahrzeugen
Es gelten uneingeschränkt die entsprechenden nationalen Gesetze. Das heisst: Die Fahrzeughalter und Fahrzeugführer tragen die volle Verantwortung.