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Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 29. Mai 2024

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 29. Mai 2024 um 20.00 Uhr in der unteren Turhalle in der Schulanlage Dorf statt. 

Folgende Traktanden werden behandelt:

  1. Jahresrechnung 2023
    1.1 Beschlussfassung über eine zusätzliche Abgrenzung im “Lastenverteiler Ergänzungsleistungen”
    1.2 Beschlussfassung über eine Einlage in die “Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen”
    1.3 Genehmigung Jahresrechnung 
  2. Auflösung Sekundarschulverband Signau sowie Aufgabenübertragung der Sekundarschule an die Einwohnergemeinde Signau, Einführung durchlässiges Schulsystem
  3. Verschiedenes und Umfrage

Der Antrag der Delegiertenversammlung des Sekundarschulverbandes Signau vom 24. April 2024 auf Auflösung an die vier Verbandsgemeinden enthält auch eine Anpassung im Organisationsreglement des Verbandes.
Gemäss Art. 38 Gemeindeverordnung sind Reglemente von Gemeindeverbänden, die von den Stimmberechtigten erlassen werden, in allen Verbandsgemeinden aufzulegen. Das heisst, dass die Anpassung des Organisationsreglements des Sekundarschulverbandes Signau ebenfalls zur Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Eggiwil öffentlich aufliegt.


Unterlagen zum Traktandum 2
Öffentliche Auflage vom 26.04.2024 bis 28.05.2024 - “Durchlässiges Schulsystem in Signau”


Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024 liegt vom 20. Juni 2024 bis 19. Juli 2024 in der Gemeindeverwaltung Eggiwil öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden (Art. 62 der Gemeindeordnung).

Gemäss kantonalem Gemeindegesetz kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen (Art. 67a Abs. 2 VRPG) – in Wahlsachen innert zehn Tagen (Art. 67a Abs. 1 VRPG) - ab Datum der Gemeindeversammlung oder dem Urnengang beim Regierungsstatthalteramt Emmental (Art. 63 Abs. 1, Bst. b i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b VRPG) schriftlich und begründet (Art. 32 VRPG) Beschwerde geführt werden.

Gemäss Art. 49a GG ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

Wir laden alle stimmberechtigten Frauen und Männer zur Teilnahme an dieser Versammlung ein.

                                                                                                                                      GEMEINDERAT EGGIWIL


Gemeindenachrichten zur Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024 (folgen)


                                                                                                                 

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